DIE ALTE MÜHLE Ein Ort der Geschichte und Geschichten
Diese alte Getreidemühle wurde Bannmühle genannt. Sie wurde 1688 in Betrieb genommnen.
Bannmühle ist ein mittelalterlicher Begriff. Er bezeichnete eine Mühle, in der die Untertanen einer Herrschaft unter Strafe dazu verpflichtet waren sämtliches Getreide mahlen zu lassen.
Darüber hinaus waren die „gebannten Gemeinden“ oft dazu verpflichtet, die Mühlengebäude in Fronarbeit zu erhalten, während die Müller wegen ihres für die Allgemeinheit so wichtigen und ständig beanspruchten Nahrungsgewerbes von jeglichen Frondiensten der Gemeinden verschont blieben.
Der Inhaber einer Bannmühle besaß durch das Bannrecht ein Monopol, das jegliche Konkurrenz ausschloss. Wegen dieser fehlenden Konkurrenz kam es des Öfteren zu einer nachlässigen Handhabung des Mühlenwesens von Seiten der Müller und darum zu Klagen der Mahlgäste, die sich auf die im Bannrecht enthaltene Verpflichtung des Müllers zur sorgsamen Behandlung und Verarbeitung des Getreides beriefen.
Nachdem 1811 durch die Aufhebung des Bannrechts die Monopolstellung der Müller in den künstlich geschützten “Märkten” verloren war, deckten die Müller mit der Lohnmüllerei den noch immer unmittelbaren Bedarf der Landbevölkerung und des Bäckergewerbes.
Als in den zwanziger Jahren die Elektrizität ihren Einzug hielt, bedeutete das für viele Mühlen, die mit Wasserkraft betrieben wurden, das Ende. Die „Alte Mühle“ wurde noch eine Zeit lang mit Wasser und mit Strom betrieben. Um 1960 stellte schließlich die „Alte Mühle“ ihren Betrieb ein.